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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen im Gäste- und Tagungshaus Huysburg (kurz Gästehaus)

Stand: 14. März 2023 
 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Tagungs- und Gästehauses Huysburg (kurz: Gästehaus) zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses mit Ausnahme von nachstehender Ziffer I.2.

2. Für die Überlassung von Gästezimmern zur Übernachtung mit oder ohne Frühstück gelten die AGB des Gäste- und Tagungshauses für den Gastaufnahmevertrag.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gästehauses in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.

4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -Partner, Haftung

1. Vertragspartner sind das Gästehaus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des individuellen Angebots des Gästehauses durch den Kunden zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Buchung der Veranstaltung in Textform zu bestätigen.

2. Das Gästehaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gästehauses beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Gästehauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche, soweit in Ziffer IX nicht anderweitig geregelt, sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Gästehaus rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Gästehaus zugesagten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Gästehaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Gästehaus verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.

3. Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Hotel 60% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren Schaden nachweist.

4. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern. Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

5. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

6. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Gästehaus berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer III.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder verrechnen.

9. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

10. Der Kunde ist verpflichtet, dem Gästehaus spätestens einen Monat vor Beginn der Veranstaltung folgende ausgefüllte Formulare zur Verfügung zu stellen:

  • Belegungsplan
  • Checkliste für Ihre Veranstaltung
  • Teilnehmerliste

Die dort gemachten Angaben des Kunden bezüglich der Art der Rechnungsstellung und der Rechnungsadresse sind bindend. Bei Änderungswünschen, die nach Vorlage der Formulare beim Gästehaus geltend gemacht werden, wird ein Betrag von 20 EUR inkl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. . Es gilt Ziffer III.4 entsprechend.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

1. Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht.

2. Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Gästehaus in Textform ausübt.

3. Ist ein Rücktrittsrecht gemäß IV.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Gästehaus den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern III.3, IV.4, IV.5 und IV.6 trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Gästehaus hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewiesenen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern III.3, IV.4, IV.5 und IV.6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Gästehaus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

4. Tritt der Kunde erst ab 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Gästehaus berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis (abzüglich eventueller Einnahmen oder ersparter Aufwendungen gemäß IV.3 Satz 2) sowie den verauslagten Leistungen gemäß Ziffer III.2 Satz 2 und/oder einem vereinbarten Mindestumsatz gemäß Ziffer III.3, 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 60% und ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 85% des Verzehrumsatzes. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Gästehaus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

5. Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis zuzüglich Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.

6. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Gästehaus berechtigt, bei einem Rücktritt ab 8 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem Rücktritt ab 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 75% und ab 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist für die Berechnung der Frist der erste Veranstaltungstag maßgeblich. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Gästehaus steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist.

V. Rücktritt des Gästehauses

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2. Wird eine gemäß Ziffer III.6 und/oder Ziffer III.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
  • Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 3 vorliegt.

4. Der berechtigte Rücktritt des Gästehauses begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer V.2 oder V.3 ein Schadensersatzanspruch des Gästehauses gegen den Kunden bestehen, so kann das Gästehaus diesen pauschalieren. Die Ziffern IV.3 bis IV.6 gelten in diesem Fall entsprechend.

VI. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit/Servicepauschale

1. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Gästehaus spätestens zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich ersparten Aufwendungen zu mindern.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Gästehaus frühzeitig, spätestens bis sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl. Ziffer VI.1 Satz 3 gilt entsprechend.

3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Gästehaus berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.

4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangsoder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Gästehaus diesen Abweichungen zu, so kann das Gästehaus die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Gästehaus trifft ein Verschulden.

5. Ab 02.00 Uhr in der Nacht erhebt das Gästehaus eine Servicepauschale von 190,00 EUR inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern je angefangene Stunde. Es gilt Ziffer III.4 entsprechend.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer Vereinbarung in Textform mit dem Gästehaus. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

VIII. Technische Einrichtungen, Anschlüsse und sonstige Ausstattungen

1. Soweit das Gästehaus für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Gästehaus von allen Ansprüchen Dritter aus deren Überlassung frei.

2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Gästehauses bedarf dessen Zustimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gästehauses gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Gästehaus diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Gästehaus pauschal erfassen und berechnen.

3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Gästehauses berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Gästehaus eine Anschlussgebühr verlangen.

4. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

5. Der Kunde hat die im Rahmen urheberrechtlich relevanter Vorgänge (z.B. Musikdarbietung, Filmvorführung, Streamingdienste) erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.

6. Störungen an vom Gästehaus zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Gästehaus diese Störungen nicht zu vertreten hat.

IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Gästehaus. Das Gästehaus übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Gästehauses. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von dem Kunden eingebrachte Gegenstände und deren Verwendung haben brandschutztechnischen Anforderungen und behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Gästehaus ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Gästehaus berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Gästehaus abzustimmen.

3. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Gästehaus die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Gästehaus für die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

X. Haftung des Kunden für Schäden

1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2. Das Gästehaus kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften, Kreditkartengarantien) verlangen.

3. Der Kunde bedarf zur Durchführung von Aktivitäten, die mit einer Rauchentwicklung verbunden sind (z.B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, Kaminbenutzung etc.), der ausdrücklichen Einwilligung des Gästehauses in Textform, ansonsten gehen die entstehenden Kosten (z.B. Feuermeldeanlage, Feuerwehr etc.) zu seinen Lasten.

XI. Kundeninformation

Zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses erheben oder verwenden wir Wahrscheinlichkeitswerte, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen.

XII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in Textform erfolgen. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Gästehaus in Textform bestätigt worden sind. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

2. Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand die Gemeinde Huy. Das Gästehaus kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten ("OS-Plattform") eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Das Gästehaus nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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